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1 Die AGB
der Firma Photo-Service Jörg Scharf, Oelmühle 264, 38836 Dardesheim, Sparte "Mandalay-Design"
(im folgenden Mandalay genannt), sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen Mandalay und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.
1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Mandalay bestätigt worden sind.
1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträgen
2.a Sämtliche Angebote von Mandalay verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.
2.b Beauftragungen sind für Mandalay nur verbindlich, soweit Mandalay sie bestätigt oder ein Angebot von Mandalay unterbreitet wurde und der Kunde dies bestätigt oder die Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von Mandalay nachgekommmen wird.
2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.
2.d Soweit Mandalay entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit Mandalay ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.
2.g Mandalay muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann Mandalay mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.h Mandalay ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.
3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen
3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.b Mandalay haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
3.c Mandalay ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
4 Auftragsanfertigungen
4.a Bei Aufträgen, die ganz oder teilweise die Erstellung von Sonderanfertigungen von Schmuckstücken durch Mandalay zum Gegenstand haben, gilt ergänzend das Folgende:
4.b Grundlage der vertraglichen Verpflichtungen von Mandalay sind die vom Kunden gemachten Angaben zu den gewünschten Funktionalitäten sowie zur optischen Gestaltung, der Größe und Verwendungsmöglichkeiten. Mandalay haftet in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
4.c Die Anfertigung nach Kundenwünschen kann von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Bei Vertragskündigungen, die nach Beginn der Auftragsarbeit, egal aus welchen Gründen durch den Kunden zustande kommen, entfällt jeglicher Anspruch auf eventuell in voraus geleistete Anzahlungen, Abschläge oder Teilzahlungen.
4.d Bei Nichtgefallen steht Mandaly das Recht auf Nachbesserung zu.
4.e Sofern der Kunde bei Auftragsarbeiten von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, kann Mandalay den Ersatz der bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.
5 Entgelte, Honorare, Preise
5.a Die Preise für die angebotenen Schmuckstücke sind im Shop angegeben.
5.b Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.c Die von Mandalay veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich als Endpreise zzgl. der jeweiligen Versandkosten (Kleinunternehmer-Regelung $ 19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz).
5.d Sämtliche Preise werden in Euro berechnet.
6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind per Vorkasse vor der Lieferung der Ware oder Leistung auf unser Konto zu überweisen.
6.b Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nachbelastet.
6.c Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.d Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.e Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung oder PayPal auf ein Geschäftskonto von Mandalay. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
6.f Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann Mandalay das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren.
6.g Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 5,00 EUR berechnet.
7 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr
7.a Mandalay behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor.
7.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Mandalay liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
8 Gewährleistung
8.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Mandalay als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.b Die Gewährleistungsverpflichtung von Mandalay beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt Mandalay. Gelingt die Nachbesserung aus von Mandalay zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch Mandalay fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung.
8.c Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Handhabung oder Aufbewahrung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.d Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.
9 Haftungseinschränkung
9.a Mandalay haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, Mandalay haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.c Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von Mandalay sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von Mandalay zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen.
9.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c gelten nicht für Schäden, die Mandalay vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10 Freistellung
10.a Der Kunde verpflichtet sich, Mandalay im Innenverhältnis (zwischen Mandalay und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
11 Datenschutz
11.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up – und Downloads) von Mandalay während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Mandalay auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
11.b Mandalay verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Mandalay wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Mandalay gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
11.c Mandalay weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
11.d Mandalay versichert des Weiteren, dass die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bei der Speicherung und der Verwendung der Daten eingehalten werden. Die Kundendaten werden nach der Kündigung unverzüglich wieder gelöscht, spätestens jedoch mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
12. Vertragsschluss
12.a Der Vertrag zwischen Mandalay und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch Mandalay zustande. Mandalay hat das Recht Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen. Mandalay hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.
12.b Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten Der Kunde versichert Mandalay, dass seine gesamten angegebenen Daten sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden.
13 Vertragsbruch
13.a Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Bigware zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.a Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Mandalay und den Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
14.b Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von Mandalay, aktuell Dardesheim.
14.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (Mandalay und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Dardesheim, Mandalay kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
15 Schlussbestimmungen
15.a Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
15.b Sofern die Übersetzung dieser AGB zu Unklarheiten oder mißverständlichen Formulierungen führt, ist die deutschsprachige Version mßgeblich.
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